Garagenverein in der Hansestadt Rostock e.V.
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Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

wir geben Ihnen zur Kenntnis, dass die Delegiertenversammlung des Garagenvereins in der Hansestadt Rostock e. V. am 05.12.2009 einen neuen Vorstand gewählt hat.

Er besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. Herr Thierfeld, Jürgen- Vorsitzender
  2. Herr Pasinski , Norbert- Werterhaltung / stellv. Vorsitzender
  3. Herr Fischer, Roland - Schatzmeister
  4. Herr May, Eberhard - Ordnung u. Sicherheit
  5. Herr Dr. Krage, Fritz - Recht und Öffentlichkeitsarbeit

Folgende Beschlüsse wurden vorläufig auf der Delegiertenversammlung, am 05.12.2009, bestätigt:

Beschluss Nr. 1

Die Delegiertenversammlung bestätigt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Bericht der Revisionskommission. Dem Vorstand und der Revisionskommission werden mit Wirkung vom 05.12.2009 Entlastung erteilt.

Zum Satzungsentwurf

Beschluss Nr. 2 (Änderung §1 Absatz 1)

Der Verein arbeitet auf der Grundlage des Vereinsrechtes der BRD.

Beschluss Nr. 3 (Änderung § 3, Absatz 9, Satz 2)

Eine solche Verletzung liegt insbesondere vor, wenn:

2. gegen das Mitglied bereits eine gerichtliche Zahlungsaufforderung durchgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres erneut Zahlungsverzug auftritt.

Beschluss Nr. 4 (Änderung § 7, Absatz 2, letzter Satz)

Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder bei jeweiliger Alleinvertretungsbefugnis, wobei Rechtsgeschäfte ab 4.000,00 EURO der Zustimmung des Vorstandes bedürfen.

Beschluss Nr. 5

Der Absatz 7 des § 7: „Der Vorstand ist berechtigt Insichgeschäfte (§ 181 BGB) zu tätigen“, wird unverändert dem Absatz 2 des § 7 hinzugefügt.

Beschluss Nr. 6

Auf Grund der im Beschluss 5 vorgenommenen Änderung

  1. Entfällt der bisherige Absatz 7 (im Wortlaut).
  2. Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 7.
  3. Der bisherige Absatz 9 wird Absatz 8.
  4. Der bisherige Absatz 10 wird Absatz 9.

Beschluss Nr. 7 (Änderung § 7 Absatz 8 letzter Satz)

Der Satz „Der/die Geschäftsführer/in nimmt an den Vorstandssitzungen teil“ wird gestrichen.

Beschluss Nr. 8

Die Delegiertenversammlung beschließt den vorgelegten Satzungsentwurf einschließlich der dazu vorgeschlagenen, durch die Redaktionskommission geprüften und von der Delegiertenversammlung beschlossenen Änderungen. Die Satzung ist damit ab den 05.12.2009 verbindliche Arbeitsgrundlage des Vereins und setzt die Satzung vom 06.12.2003 außer Kraft. Sie wird nach der Registrierung beim Amtsgericht Rostock allen Mitgliedern des Vereins übergeben.

Zum Entwurf der Gebührenordnung

Beschluss Nr. 9

Die Delegiertenversammlung beschließt eine Veränderung des Beitragsanteiles für Maßnahmen der Werterhaltung von 17,50 €/ Jahr und Garage auf 19,50 € / Jahr und Garage ab 2011.

Beschluss Nr. 10

Die unter den Punkten 8 und 9 der Gebührenordnung genannten Kosten sind korrekt: 30 €/Jahr und Garage bzw. 17,50 €/Jahr und Garage (19,50 €/Jahr und Garage ab 2011).

Beschluss Nr. 11

Die Delegiertenversammlung beschließt den vorgelegten Entwurf der Gebührenordnung einschließlich der dazu vorgeschlagenen, durch die Redaktionskommission geprüften und von der Delegiertenversammlung beschlossenen Änderungen.

Beschluss Nr. 12

Die Delegierten beschließen, dass die Umlage der öffentlichen Lasten entsprechend der jährlichen Rechnungen für den Standort differenziert erfolgt.

Folgende Beschlussentwürfe wurden nicht bestätigt.

Beschlussentwurf Nr. 13

Durch den Vorstand werden entsprechend § 5 des Vereinsgesetzes zwei unabhängige Rechnungsprüfer bzw. Abschlussprüfer im Rechnungsjahr bestellt. Das Ergebnis wird auf der nächsten Delegiertenversammlung zur Kenntnis gegeben.

Beschlussentwurf Nr. 14

Die Delegierten beschließen, um Vorstand und Revisionskommission satzungsgerecht entlasten zu können, zukünftig die Delegiertenversammlung nach Vorlage des aktuellen Jahresabschlusses im Frühjahr durchzuführen.

Die nächste Delegiertenversammlung wird dann im Herbst 2012 einberufen.







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