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Gebührenordnung gültig ab 01.01.2012
1. Neuaufnahme eines Mitgliedes
Fälligkeit: bei Aufnahme 40,00 €
2. Für jede weitere erworbene Garage
durch ein Mitglied ist ebenfalls die Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
Fälligkeit: bei der Übertragung 40,00 €
3. Jahresbeitrag
Fälligkeit: 31.März
4. Energiekosten
Energiekosten werden durch den GV vorfinanziert, nach Rechnungslegung
der Stadtwerke Rostock AG erfolgt die Endabrechnung an die Mitglieder.
Im Überweisungsträger für den Jahresbeitrag werden Energiekosten mit in Rechnung gestellt.
5. Gesonderte Energiekosten
werden durch die Geschäftstelle nach Vorlage der entsprechenden Rechnung durch die
Stadtwerke Rostock AG in Rechnung gestellt. Fällig werden sie 14 Tage nach Erhalt
der Zahlungsaufforderung.
6. Meldeauskunftskosten
Sind von den betroffenen Mitgliedern zu tragen.
7. Vermittlungsgebühr
werden beim Verkauf der Garage durch die Geschäftsstelle fällig.
Dabei sind 50% sofort bei Erteilung der Vollmacht zu bezahlen. Der
Restbetrag wird mit dem Verkaufserlös verrechnet.
Beträgt : 35,00€
8. Kosten bei Zahlungsverzug
a. 1 Mahnung 5,00 €
b. 2 Mahnung 8,00 €
c. Gerichtliches Mahnverfahren nach Aufwand
9. Von jedem Mitglied pro Jahr und Garage zahlende
Vereinskosten 30,00 €
10. Von jedem Mitglied pro Jahr und Garage zu zahlende Kosten für
Werterhaltung 19,50 €
Der Vorstand
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