Garagenverein in der Hansestadt Rostock e.V.
Warnowallee 23 * 18107 Rostock * Telefon :0381-713123 * Fax:0381-7691748
 
   

Gebührenordnung gültig ab 01.01.2012



1. Neuaufnahme eines Mitgliedes

  • Fälligkeit: bei Aufnahme 40,00 €


  • 2. Für jede weitere erworbene Garage

    durch ein Mitglied ist ebenfalls die Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
  • Fälligkeit: bei der Übertragung 40,00 €


  • 3. Jahresbeitrag

  • Fälligkeit: 31.März


  • 4. Energiekosten

    Energiekosten werden durch den GV vorfinanziert, nach Rechnungslegung der Stadtwerke Rostock AG erfolgt die Endabrechnung an die Mitglieder. Im Überweisungsträger für den Jahresbeitrag werden Energiekosten mit in Rechnung gestellt.

    5. Gesonderte Energiekosten

    werden durch die Geschäftstelle nach Vorlage der entsprechenden Rechnung durch die Stadtwerke Rostock AG in Rechnung gestellt. Fällig werden sie 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung.

    6. Meldeauskunftskosten

    Sind von den betroffenen Mitgliedern zu tragen.

    7. Vermittlungsgebühr

    werden beim Verkauf der Garage durch die Geschäftsstelle fällig. Dabei sind 50% sofort bei Erteilung der Vollmacht zu bezahlen. Der Restbetrag wird mit dem Verkaufserlös verrechnet.
  • Beträgt : 35,00€


  • 8. Kosten bei Zahlungsverzug

  • a. 1 Mahnung 5,00 €
  • b. 2 Mahnung 8,00 €
  • c. Gerichtliches Mahnverfahren nach Aufwand


  • 9. Von jedem Mitglied pro Jahr und Garage zahlende

  • Vereinskosten 30,00 €


  • 10. Von jedem Mitglied pro Jahr und Garage zu zahlende Kosten für

  • Werterhaltung 19,50 €



  • Der Vorstand








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