Garagenverein in der Hansestadt Rostock e. V. / Warnowallee 23 / 18107 Rostock
Gebührenordnung gültig ab 22.10.2018 – beschlossen am 22.10.2018
1. Neuaufnahme eines Mitgliedes
Fälligkeit: bei Aufnahme 40,00 €
2. Für jede weitere erworbene Garage durch ein Mitglied
ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen
Fälligkeit: bei Übertragung 40,00 €
3. Bei Weiterverkauf einer Garage innerhalb von
4 Wochen nach dem Erwerb, sind vom aktuellen Verkäufer
zu zahlen 20,00 €
Fälligkeit: bei Weiterverkauf
4. Energiekosten
Energiekosten werden durch den GV vorfinanziert, nach Rechnungslegung durch den Energielieferanten erfolgt die Umlage an die Mitglieder mit dem Jahresbeitrag
5. Gesonderte Energiekosten werden durch die Geschäftsstelle nach Vorlage der entsprechenden Rechnung durch den Energielieferanten in Rechnung gestellt. Fällig werden sie 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung.
6. Meldeauskunftsgebühren sind von den betreffenden Mitgliedern zu tragen.
7. Vermittlungsgebühren werden beim Verkauf der Garage
durch die Geschäftsstelle fällig. 35,00 €
8. Garagentausch für jeden Vertragspartner 20,00 €
Fällig: Beim Tausch
9. Kosten bei Zahlungsverzug
1. Mahnung 5,00 €
2. Mahnung 8,00 €
gerichtliches Mahnverfahren nach Aufwand
10. Von jedem Mitglied zu zahlende Vereinskosten 30,00 €
pro Garage und Jahr
11. Von jedem Mitglied zu zahlende Kosten 19,50 €
für Werterhaltung pro Garage und Jahr
Der Vorstand