Garagenverein in der Hansestadt Rostock e. V. / Warnowallee 23 / 18107 Rostock
Gebührenordnung gültig ab 29.08.2023 – beschlossen am 28.08.2023
1. Neuaufnahme eines Mitgliedes
Fälligkeit: bei Aufnahme Brutto 100,00 €
2. Für jede weitere erworbene Garage durch ein Mitglied
ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen
Fälligkeit: bei Übertragung Brutto 100,00 €
3. Bei Weiterverkauf einer Garage innerhalb von
12 Monaten nach dem Erwerb, sind vom aktuellen Verkäufer
zu zahlen Brutto 100,00 €
Fälligkeit: bei Weiterverkauf
4. Energiekosten
Energiekosten werden durch den GV vorfinanziert, nach Rechnungslegung durch den Energielieferanten erfolgt die Umlage an die Mitglieder mit dem Jahresbeitrag.
5. Gesonderte Energiekosten werden durch die Geschäftsstelle nach Vorlage der entsprechenden Rechnung durch den Energielieferanten in Rechnung gestellt. Fällig werden sie 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung.
6. Gebühr für die Einzelzählerablesung durch eine Firma sind durch den jeweiligen Garageneigentümer mit dem Jahresbeitrag
zu entrichten. Brutto 2,50 €
7. Von jedem Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrag pro Garage und Jahr Brutto 58,31 €
(Einzelkosten Versicherung, Werterhaltung, Vereinskosten)
8. Meldeauskunftsgebühren sind von den betreffenden Mitgliedern zu tragen.
9. Vermittlungsgebühren werden beim Verkauf der Garage
durch die Geschäftsstelle fällig. Brutto 50,00 €
10. Garagentausch für jeden Vertragspartner Brutto 30,00 €
Fällig: Beim Tausch
11. Kosten bei Zahlungsverzug
1. Mahnung Netto 5,00 €
2. Mahnung Netto 8,00 €
gerichtliches Mahnverfahren nach Aufwand
Der Vorstand