Mietvertrag

 

zwischen

(im folgenden „Vermieter“ genannt)

 

Vor- / Name:                        

Straße/ Haus- Nr.:               

PLZ / Ort:                              

 

und

(im folgenden „Mieter“ genannt)

 

Vor- / Name / Firma:           

Straße / Haus- Nr.:              

PLZ / Ort:                              

Geburtsdatum:                     

 Telefon:                               

 

wird folgender Garagenmietvertrag geschlossen: 

 

§ 1      Mietsache                     

Der Vermieter vermietet dem Mieter zum Abstellen

 

    eines PKW                            eines Motorrades            des folgenden Fahrzeuges            

 

__________________________________________________________________

 

die Garage im Komplex                  Reihe              Garagennummer    

 

§ 2      Miete

  1. Die Miete beträgt monatlich            EURO einschließlich Nebenkosten.
  2. Die Miete ist monatlich spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats an den Vermieter zu entrichten. Die anteilige Miete für den Monat                20… beträgt EURO             .

Die Zahlungen sind auf das folgende Konto zu überweisen:

 

Kreditinstitut:                        

 

Kontonummer:                      IBAN .:

 

Bankleitzahl                           BIC:

                                   

Verwendungszweck:           

 

§ 3      Mietzeit

  1. Die Mietzeit beginnt am:    

Das Mietverhältnis läuft   auf unbestimmte Zeit.

 

§ 4      Kündigung

  1. Das Mietverhältnis kann von jeder Partei spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.
  2. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit einem Betrag, der zwei Monatsmieten beträgt, im Rückstand ist oder wenn der Mieter

das Objekt vertragswidrig benutzt. Hierzu zählt auch die entgeltliche Überlassung an Dritte.

 

§ 5      Schlüssel

Der Mieter erhält ….Schlüssel für das Garagentor. Von dem/n erhaltenen Schlüssel/n darf der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters keine weiteren Schlüssel anfertigen lassen. Der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten die durch den Verlust des Schlüssels entstehen (z. B. eventueller notwendiger Austausch des Türschlosses oder Ersatzbeschaffung des Schlüssels), trägt der Mieter, sofern er den Verlust zu verantworten hat.

 

§ 6      Benutzung der Garage

  1. Die Mietsache ist nur so zu nutzen, wie es die Satzung des Garagenvereins e. V. zulässt. Sie ist im Internet auf der Homepage des Vereins www.garagenverein.de nachzulesen. Dabei ist immer darauf zu achten, dass andere Garageneigentümer nicht belästigt und in der Nutzung ihrer Garagen nicht eingeschränkt werden.
  2. Eine andere Nutzung der Mietsache als zu den in § 1 bestimmten Zweck, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Dies gilt insbesondere für eine Untervermietung oder eine unentgeltliche Gebrauchs-überlassung an Dritte.
  3. Das zum Betrieb, zur Wartung und zur Pflege erforderliche Zubehör (Reifen, Werkzeug, Putzmittel) darf der Mieter in der Garage ohne Zustimmung des Vermieters aufbewahren. Hierzu kann er auch Regale anbringen oder Schränke aufstellen. Auch Fahrräder oder andere Verkehrsmittel dürfen in der Garage untergebracht werden.

 

§ 7      Instandhaltung der Mietsache

  1. Der Mieter hat für die Reinigung und Sauberhaltung vor der Garage und der Garage zu sorgen.
  2. Zeigt sich ein wesentlicher Mangel an der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Mietsache gegen eine nicht vorher gesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich zu melden.

 

§ 8      Schnee- und Eisbeseitigung

Die Beseitigung von Schnee- und Eis ist vom Mieter durchzuführen.

 

§ 9 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Verunreinigungen durch Öl oder Benzin sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung der Garage oder infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn selbst oder durch andere Personen, denen er die

Benutzung seines Kraftfahrzeugs bzw. der Garage gestattet hat, schuldhaft verursacht werden.

 

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter hat auftretende bzw. bestehende Mängel an der Mietsache selbst unver-züglich zu beseitigen, sofern diese Mängel nicht durch den Mieter bzw. durch Personen, denen der Mieter die Benutzung der Garage gestattet hat, schuldhaft verursacht

wurden und der Vermieter vom Mieter auf diese Mängel hingewiesen wurde (vgl. § 7 Abs. 2).

 

§ 11 Beendigung des Mietverhältnisses

Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Garage vollständig geräumt, gereinigt und mit sämtlichen, ihm überlassenen und von ihm zusätzlich beschafften

Schlüsseln zurückzugeben. Insbesondere sind vom Mieter eingebrachte Einrichtungen zu entfernen.

 

 

 

§ 12 Personenmehrheit als Mieter

Haben mehrere Personen gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Bezüglich

etwaiger Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können, sind sie Gesamtgläubiger.

 

 

 

 

Datum / Ort:              

 

 

Unterschrift

des Vermieters:        __________________________________

 

 

Unterschrift

des Mieters:              _________________________________

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