Mietvertrag
zwischen
(im folgenden „Vermieter“ genannt)
Vor- / Name:
Straße/ Haus- Nr.:
PLZ / Ort:
und
(im folgenden „Mieter“ genannt)
Vor- / Name / Firma:
Straße / Haus- Nr.:
PLZ / Ort:
Geburtsdatum:
Telefon:
wird folgender Garagenmietvertrag geschlossen:
§ 1 Mietsache
Der Vermieter vermietet dem Mieter zum Abstellen
eines PKW eines Motorrades des folgenden Fahrzeuges
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die Garage im Komplex Reihe Garagennummer
§ 2 Miete
Die Zahlungen sind auf das folgende Konto zu überweisen:
Kreditinstitut:
Kontonummer: IBAN .:
Bankleitzahl BIC:
Verwendungszweck:
§ 3 Mietzeit
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.
§ 4 Kündigung
das Objekt vertragswidrig benutzt. Hierzu zählt auch die entgeltliche Überlassung an Dritte.
§ 5 Schlüssel
Der Mieter erhält ….Schlüssel für das Garagentor. Von dem/n erhaltenen Schlüssel/n darf der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters keine weiteren Schlüssel anfertigen lassen. Der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten die durch den Verlust des Schlüssels entstehen (z. B. eventueller notwendiger Austausch des Türschlosses oder Ersatzbeschaffung des Schlüssels), trägt der Mieter, sofern er den Verlust zu verantworten hat.
§ 6 Benutzung der Garage
§ 7 Instandhaltung der Mietsache
§ 8 Schnee- und Eisbeseitigung
Die Beseitigung von Schnee- und Eis ist vom Mieter durchzuführen.
§ 9 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Verunreinigungen durch Öl oder Benzin sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung der Garage oder infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn selbst oder durch andere Personen, denen er die
Benutzung seines Kraftfahrzeugs bzw. der Garage gestattet hat, schuldhaft verursacht werden.
§ 10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter hat auftretende bzw. bestehende Mängel an der Mietsache selbst unver-züglich zu beseitigen, sofern diese Mängel nicht durch den Mieter bzw. durch Personen, denen der Mieter die Benutzung der Garage gestattet hat, schuldhaft verursacht
wurden und der Vermieter vom Mieter auf diese Mängel hingewiesen wurde (vgl. § 7 Abs. 2).
§ 11 Beendigung des Mietverhältnisses
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Garage vollständig geräumt, gereinigt und mit sämtlichen, ihm überlassenen und von ihm zusätzlich beschafften
Schlüsseln zurückzugeben. Insbesondere sind vom Mieter eingebrachte Einrichtungen zu entfernen.
§ 12 Personenmehrheit als Mieter
Haben mehrere Personen gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Bezüglich
etwaiger Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können, sind sie Gesamtgläubiger.
Datum / Ort:
Unterschrift
des Vermieters: __________________________________
Unterschrift
des Mieters: _________________________________