Sehr geehrte Mitglieder,
zur Grundsteuerreform teilen wir Ihnen mit, dass Sie als Eigentümer/in der Garage/n nicht betroffen sind. Diese Erhebung gilt nur für den Grundstückseigentümer. In dem Schreiben heisst es:" Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden (z.B. Garagen und Gartenlauben) ist nur die Eigentümerin / der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet."