Anpassung der Mitgliedsbeiträge aufgrund der Grundsteuerreform
Liebe Mitglieder*innen,
wir möchten Sie darüber informieren, dass mit der Grundsteuerreform, welche zum 01.01.2025 eingeführt wurde, sich einiges bei der Bezahlung der öffentlichen Lasten für Sie geändert hat.
So z.B. entfällt für Sie ab dem 01.01.2025 die Bezahlung der Grundsteuer B für Ihre Garage zum 15.08. eines Jahres an das Finanzamt.
Die Rechnungen für die Grundsteuer ist vom Eigentümer des Grund und Bodens zu bezahlen und wird auf Basis der gültigen Pachtverträge dem Garagenverein übergeben. Leider erhielten wir diese Rechnungen erst am Ende des Jahres 2025.
Dadurch konnten wir für die Zahllast 2025 nur die alten uns vorliegenden Rechnungen aus dem Jahr 2024 zu Grunde legen. Aufgrund der gestiegenen Grundsteuer ergibt sich eine Differenz zwischen tatsächlichen Kosten laut Rechnungen und den von Ihnen bereits überwiesenen Beträge. Diese Differenz ist in den öffentlichen Lasten in der Zahllast 2026 enthalten.
Dadurch ist dieser Betrag so hoch!
Das ändert sich wieder mit der Zahllast 2027!
Mit freundlichen Grüßen
Arndt
Geschäftsführerin des Garagenvereins