Beschlüsse der DV vom 01.12.2018

 

 

 

 

Garagenverein i. d. Hansestadt Rostock e. V.

Warnowallee 23

18107 Rostock                                                                                                       17.10.2018

 

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 01.12.2018

 

Beschluss Nr. 1

 

Bestätigung des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes.

 

Beschlossen mit 75 dafür / keine dagegen / keine Enthaltungen

 

Beschluss Nr. 2

 

Bestätigung des Rechenschaftsberichtes der Revisionskommission.

 

Beschlossen mit 74 dafür / keine dagegen / 1 Enthaltung

 

Beschluss Nr. 3

 

Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2015; 2016; und 2017.

 

Beschlossen mit 74 dafür / keine dagegen / 1 Enthaltung

 

Beschluss Nr. 4

 

Der § 9 – Abs. 4 der Satzung des Vereines wird um den Punkt 9 der wie folgt erweitert:

Jedes Mitglied ist berechtigt, die Stromversorgung seiner Garage/n für die Aufladung eines E- Mobiles oder eines E- Fahrrades zu nutzen, wenn  er die zukünftige Stromentnahme vorher in der Geschäftsstelle angezeigt und die Finanzierung der so entstehenden Kosten abgestimmt hat. Der Nachweis durch einen Fachmann, dass die vorhandene E-Installation in der Garage/n und im Komplex den diesbezüglichen Sicherheitsvorschriften entspricht, ist vorzulegen.

 

Beschlossen mit 69 dafür / 6 dagegen / keine Enthaltungen

 

Beschluss Nr. 5

 

Der § 6 – Abs. 9 wird wie folgt geändert:

Über die Delegiertenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Der Protokollführer wird vom Vorstand bestimmt. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Ein Konferenzmitschnitt ist möglich und kann dem Protokoll als Anlage beigefügt werden.

Beschlossen mit 70 dafür / 2 dagegen / 3 Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Garagenverein in der Hansestadt Rostock e.V.